Mischabbruch Recycling Annahme
Mischabbruch, Betonabbruch - Annahme mineralischer Bauabfälle zur Wiederverwertung. Insbesondere Mischabbruch und Betonabbruch
Definition gemäss Norm SN 670 071, gültig ab 01.02.2011.
Mischabbruch Annahme, unverschmutzt, Kantenlänge max. 50 cm
- Mischabbruch ist ein Gemisch von Beton, Backstein, Kalksandstein und Natursteinmauerwerk.
- Für grössere Teile wird ein Zerkleinerungszuschlag berechnet
- Keine Fremdstoffe wie Asphalt, Holz, PVC, Isolationsmaterial, Gipps usw.
Der Anlieferer ist verantwortlich, dass die mineralischen Bauabfälle (Mischabbruch) gemäss den vorgesehenen Fraktionen unvermischt angeliefert werden. Ebenfalls trägt er die Verantwortung, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer. Aufwendungen infolge Nichteinhalten obiger Bedingungen werden in Rechnung gestellt.
Betonabbruch Annahme, unverschmutzt, Kantenlänge max. 50 cm.
- Alle Betonarten armiert/unarmiert, vorstehende Armierungseisen sind abzutrennen, für grössere Betonteile wird ein Zerkleinerungszuschlag berechnet
- Betonabbruch mit Kies vermischt
- Betonabbruch mit Natursteinen
- Strassenabschlüsse vermischt (kein Asphalt)
Annahme von Kiesmaterial, unverschmutzt
- Sauberes Kiesmaterial, Feinanteile < 5% < 0.063
Kiesmaterial ab Baustelle gilt als Abfall und darf für die „normale Kieswäsche“ nur verwendet werden, wenn keine Belastungen vorhanden sind. Allfällige Kosten werden dem Anlieferer verrechnet.
Häufige Fragen zur Mischabbruch-Annahme
Was gilt als Mischabbruch?
Mischabbruch ist ein Gemisch von Beton, Backstein, Kalksandstein und Natursteinmauerwerk (Definition gemäss Norm SN 670 071). Angenommen wird unverschmutzter Mischabbruch mit einer Kantenlänge von maximal 50 cm; für grössere Teile wird ein Zerkleinerungszuschlag berechnet.
Welche Fremdstoffe sind nicht erlaubt?
Keine Fremdstoffe wie Asphalt, Holz, PVC, Isolationsmaterial oder Gips.
Welcher Betonabbruch wird angenommen?
Alle Betonarten, armiert oder unarmiert, unverschmutzt und mit maximal 50 cm Kantenlänge; vorstehende Armierungseisen sind abzutrennen. Ebenfalls angenommen werden Betonabbruch mit Kies vermischt, Betonabbruch mit Natursteinen sowie Strassenabschlüsse vermischt (kein Asphalt).
Wer ist für die Qualität der Anlieferung verantwortlich?
Der Anlieferer: Die mineralischen Bauabfälle müssen gemäss den vorgesehenen Fraktionen unvermischt und ohne schadstoffbelastete Materialien angeliefert werden; die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer. Aufwendungen infolge Nichteinhaltung werden in Rechnung gestellt.
Wird auch Kiesmaterial angenommen?
Ja, sauberes Kiesmaterial mit Feinanteilen unter 5 % (< 0.063). Kiesmaterial ab Baustelle gilt als Abfall und darf für die normale Kieswäsche nur verwendet werden, wenn keine Belastungen vorhanden sind.
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