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Mischabbruch Recycling Annahme 

Mischabbruch, Betonabbruch - Annahme mineralischer Bauabfälle zur Wiederverwertung. Insbesondere Mischabbruch und Betonabbruch
Definition gemäss Norm SN 670 071, gültig ab 01.02.2011.

Mischabbruch Annahme, unverschmutzt, Kantenlänge max. 50 cm

  • Mischabbruch ist ein Gemisch von Beton, Backstein, Kalksandstein und Natursteinmauerwerk.
  • Für grössere Teile wird ein Zerkleinerungszuschlag berechnet
  • Keine Fremdstoffe wie Asphalt, Holz, PVC, Isolationsmaterial, Gipps usw.

Der Anlieferer ist verantwortlich, dass die mineralischen Bauabfälle (Mischabbruch) gemäss den vorgesehenen Fraktionen unvermischt angeliefert werden. Ebenfalls trägt er die Verantwortung, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer. Aufwendungen infolge Nichteinhalten obiger Bedingungen werden in Rechnung gestellt. 

Mischabbruch

Betonabbruch Annahme, unverschmutzt, Kantenlänge max. 50 cm.

  • Alle Betonarten armiert/unarmiert, vorstehende Armierungseisen sind abzutrennen, für grössere Betonteile wird ein Zerkleinerungszuschlag berechnet
  • Betonabbruch mit Kies vermischt
  • Betonabbruch mit Natursteinen
  • Strassenabschlüsse vermischt (kein Asphalt)
Betonabbruch

Annahme von Kiesmaterial, unverschmutzt

  • Sauberes Kiesmaterial, Feinanteile < 5% < 0.063

Kiesmaterial ab Baustelle gilt als Abfall und darf für die „normale Kieswäsche“ nur verwendet werden, wenn keine Belastungen vorhanden sind. Allfällige Kosten werden dem Anlieferer verrechnet. 

Aushub unverschmutzt